Häufig gestellte Fragen

Wie melde ich mich für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung an?

Die Anmeldung für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung erfolgt über Studielink. Pro Studienjahr können Sie sich für maximal 2 Studiengänge mit begrenzter Platzanzahl bewerben.

Einige Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten haben eine begrenzte Anzahl von Plätzen. Sie können dann eine sogenannte Numerus Clausus festlegen. Diese Studiengänge lassen nicht mehr Studierende zu, als zuvor festgelegt wurde. In den Listen der Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung pro Studienjahr können Sie sehen, ob für den von Ihnen gewählten Studiengang eine Numerus Clausus gilt.

Auswahlverfahren für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung

Wenn sich zu viele Studierende für den Studiengang mit Zulassungsbeschränkung bewerben, kann die Hochschule Studierende auf der Grundlage einer Auswahl oder durch ein Losverfahren zulassen. Oder indem sie einen Teil der Studierenden auswählen (z. B. durch ein Gespräch, ein Motivationsschreiben oder einen Test) und die verbleibenden Plätze durch ein Losverfahren verteilen.

Maximal 2 Anmeldungen pro Studienjahr

Pro Studienjahr können Sie sich für maximal 2 Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung bewerben. Dabei kann es sich um denselben Studiengang an 2 verschiedenen Bildungseinrichtungen handeln. Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Physiotherapie, Geburtshilfe und Zahnmedizinische Versorgung gilt eine Ausnahme. Hier können Sie sich nur für eine Bildungseinrichtung entscheiden.

Teilnahme am Auswahlverfahren aus dem Ausland

Möchten Sie aus dem Ausland am Auswahlverfahren teilnehmen? Erkundigen Sie sich dann bei der Bildungseinrichtung nach den Möglichkeiten.

Wann und wo bewerben für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung?

Sie können sich über Studielink für den Studiengang anmelden. Die letzte Anmeldemöglichkeit ist der 15. Januar.

Maximal 3 Anmeldungen für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung

Sie können sich maximal 3 Mal für einen bestimmten Studiengang mit Zulassungsbeschränkung anmelden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie sich für den Studiengang Psychologie (ein Studiengang mit Zulassungsbeschränkung) über alle Jahre und alle Einrichtungen hinweg maximal 3 Mal anmelden dürfen. Es variiert jedoch je nach Einrichtung, wie oft Sie an ihrem Auswahlverfahren für einen bestimmten Studiengang mit Zulassungsbeschränkung teilnehmen dürfen. Eine Universität kann also selbst festlegen, dass jemand nur einmal an ihrem Auswahlverfahren für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung an dieser Einrichtung teilnehmen darf.

In Studielink können Sie sehen, wie viele Auswahlversuche Sie unternommen haben.

Wie wird im Hochschulwesen mit der Anwesenheitspflicht und Flexibilität umgegangen?

Im Hochschulwesen gibt es keine gesetzliche Anwesenheitspflicht. Hochschuleinrichtungen können bestimmte Angelegenheiten in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO, Artikel 7.13 des Hochschulgesetzes) regeln. Dazu gehören zum Beispiel die Planung von (Wiederholungs-)Prüfungen, die Art und Reihenfolge der Prüfungen (einschließlich eventueller Ersatzaufgaben), Flexibilität bei (ausländischen) Praktika, flexible Stundenpläne und (Ausnahmen bei) Befreiungen oder Erleichterungen. Die Einrichtungen haben den Spielraum, innerhalb der formalen Rahmenbedingungen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den Bedürfnissen des Studierenden und der Art des gewählten Studiengangs entsprechen.

Die Handhabung der Anwesenheitspflicht variiert also je nach Hochschule und Studiengang. Es gibt keine klaren Richtlinien dafür. Es ist ratsam, mit Ihrem Studienberater zu sprechen, wenn Sie feststellen, dass es Ihnen schwerfällt, der Anwesenheitspflicht nachzukommen. Sie können dann gemeinsam über eine Lösung sprechen.

Wie funktioniert das mit NC und Wartezeit?

In den Niederlanden gibt es ähnliche Systeme wie den Numerus Clausus (NC) und die Wartezeit für die Zulassung zu bestimmten Studiengängen. Hier sind die beiden Hauptsysteme:

  1. Numerus Fixus (NC): Ähnlich wie der NC in Deutschland gibt es in den Niederlanden für einige Studiengänge eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Diese Plätze werden durch ein Auswahlverfahren vergeben, das auf verschiedenen Kriterien wie den Abiturnoten, Testergebnissen oder Interviews basieren kann. Die festgelegte Anzahl der Plätze wird als Numerus Fixus bezeichnet.

  2. Wartezeit (Numerus Fixus mit Wartezeit): Für einige Studiengänge mit einem Numerus Fixus gibt es auch die Möglichkeit, durch eine Wartezeit zugelassen zu werden. Das bedeutet, dass Bewerber, die nicht sofort einen Platz erhalten, in einer Warteliste eingetragen werden. Die Zulassung erfolgt dann nach einer bestimmten Zeit basierend auf der Wartelistenposition.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Studiengänge in den Niederlanden einem Numerus Fixus oder einer Wartezeit unterliegen. Viele Studiengänge haben eine offene Zulassung, bei der Bewerber einfach ihre Bewerbung einreichen können, solange sie die erforderlichen Bildungsanforderungen erfüllen. Es ist ratsam, die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Verfahren für den gewünschten Studiengang direkt bei der jeweiligen Hochschule oder Universität in den Niederlanden zu überprüfen.

Wie unterscheidet sich eine Fachhochschule (Hogeschool) von einer Universität?

In den Niederlanden gibt es zwei Haupttypen von Hochschulen: Fachhochschulen (Hogescholen) und Universitäten (Universiteiten). Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden:

  1. Fachhochschulen (Hogescholen):

    • Fachhochschulen bieten in der Regel praxisorientierte Bachelorstudiengänge an, die auf bestimmte Berufe oder Branchen ausgerichtet sind.
    • Die Lehrmethoden an Fachhochschulen sind oft stark praxisorientiert und beinhalten häufig Projekte, Praktika und Teamarbeit.
    • Bachelor-Abschlüsse von Fachhochschulen berechtigen normalerweise nicht automatisch zum Promotionsstudium.
    • Fachhochschulen sind oft kleiner und haben eine engere Verbindung zur Industrie und zu Unternehmen, was den Übergang von der Hochschule zum Arbeitsmarkt erleichtern kann.
    • Einige Fachhochschulen bieten auch Masterstudiengänge an, jedoch sind diese häufig praxisorientiert und weniger forschungsintensiv als die Masterstudiengänge an Universitäten.
  2. Universitäten (Universiteiten):

    • Universitäten bieten eine breitere Palette von Studiengängen an, einschließlich Bachelor-, Master- und Promotionsstudien in verschiedenen Disziplinen.
    • Der Fokus liegt oft stärker auf theoretischer Forschung und akademischer Bildung.
    • Universitäten haben oft größere Forschungsressourcen und bieten eine Vielzahl von Forschungsmöglichkeiten für Studenten.
    • Bachelor-Abschlüsse von Universitäten ermöglichen in der Regel den Zugang zu Master- und Promotionsstudien.
    • Universitäten haben oft eine internationale Ausrichtung und ziehen Studenten aus der ganzen Welt an.

Im Allgemeinen hängt die Wahl zwischen einer Fachhochschule und einer Universität von den persönlichen Zielen, Interessen und Karrierezielen ab. Wenn jemand eine praxisorientierte Ausbildung mit direktem Bezug zur Berufswelt sucht, könnte eine Fachhochschule die bessere Wahl sein. Wenn jedoch ein starkes Interesse an theoretischer Forschung und einer breiteren akademischen Ausbildung besteht, könnte eine Universität die bevorzugte Option sein.

Gibt es für alle Studiengänge einen NC?

Nein, nicht alle Studiengänge in den Niederlanden haben einen Numerus Clausus (NC), auch bekannt als Zulassungsbeschränkung. Einige Studiengänge haben eine freie Zulassung, was bedeutet, dass alle qualifizierten Bewerber zugelassen werden, solange sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Andere Studiengänge können jedoch eine begrenzte Anzahl von Plätzen haben und verwenden daher einen NC, um die Bewerberauswahl zu steuern. Es hängt vom jeweiligen Studiengang und der Hochschule ab, ob ein NC gilt oder nicht.

Wo kann ich einen BaföG-Antrag stellen?

In den Niederlanden kannst du den Antrag auf finanzielle Unterstützung für Studierende, das sogenannte „Studiefinanciering“, beim Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) stellen. DUO ist die niederländische Organisation, die für die Durchführung von Bildungsfinanzierung und -förderung zuständig ist. Du kannst den Antrag online über die Website von DUO stellen oder persönlich in einer ihrer Servicezentren.

Hier ist der Link zur Website von DUO, wo du weitere Informationen zu Studiefinanciering und den Antragsprozess finden kannst: DUO Website

Was ist die Regelstudienzeit?

In den Niederlanden variiert die Regelstudienzeit je nach Studiengang. In der Regel beträgt die Regelstudienzeit für einen Bachelor-Studiengang drei Jahre und für einen Master-Studiengang ein bis zwei Jahre. Einige Studiengänge können jedoch eine längere oder kürzere Regelstudienzeit haben, abhängig von ihrer Komplexität und den Anforderungen des Curriculums.

Was ist die Zulassungsvoraussetzungen?

Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Hochschule und Studiengang. In der Regel benötigen Abiturienten jedoch ein Zeugnis, das den Abschluss der gymnasialen Oberstufe bestätigt, sowie möglicherweise zusätzliche Nachweise wie Sprachzertifikate oder Eignungstests, abhängig vom gewählten Studiengang.

Welche Studiengänge gibt es in den Niederlanden?

Die Niederlande bieten eine Vielzahl von Studiengängen in verschiedenen Fachbereichen an, von Wirtschaftswissenschaften über Ingenieurwesen bis hin zu Kunst und Geisteswissenschaften. Abiturienten sollten sich über die Studiengänge informieren, die an den verschiedenen Hochschulen angeboten werden, und denjenigen wählen, der ihren Interessen und Karrierezielen entspricht.

Welche sprachlichen Voraussetzungen sind für eine Bewerbung an einer Universität erforderlich?

Internationale Studierende müssen in der Regel nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen. Dies kann durch das Bestehen eines Sprachtests wie TOEFL oder IELTS erfolgen.

Für niederländischsprachige Studiengänge wird häufig ein NT2-Zertifikat verlangt. Ein NT2-Kurs bereitet Sie gezielt darauf vor, dieses Zertifikat für Ihr Studium zu erlangen. Spezialisierte Sprachschulen wie die SCS-Holland Sprachakademie sind darauf spezialisiert, Sie in diesem Prozess zu unterstützen.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für niederländische Hochschulen ab?

Das Bewerbungsverfahren variiert je nach Hochschule, kann jedoch allgemein online über die Website der jeweiligen Hochschule oder über das Portal Studielink durchgeführt werden. Erforderliche Unterlagen können das Abiturzeugnis, Sprachzertifikate und ein Motivationsschreiben umfassen.

Gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für internationale Studierende in den Niederlanden?

Internationale Studierende können unter bestimmten Bedingungen für Stipendien oder andere Finanzierungsmöglichkeiten in Frage kommen. Informationen dazu sind auf den Websites der Hochschulen oder auf den Websites der niederländischen Regierung verfügbar.

Mit welchen Lebenshaltungskosten muss ich als Student in den Niederlanden rechnen?

Die Lebenshaltungskosten in den Niederlanden variieren je nach Stadt und Lebensstil. In der Regel müssen Studierende jedoch mit Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Studienmaterialien rechnen.

Die Lebenshaltungskosten für Studenten in den Niederlanden können je nach Stadt und Lebensstil variieren. Im Jahr 2025 kann man jedoch grob mit folgenden monatlichen Ausgaben rechnen:

  • Miete für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft: etwa 300 bis 600 Euro
  • Miete für eine eigene Wohnung: etwa 600 bis 1000 Euro (abhängig von der Lage)
  • Lebensmittel und Verpflegung: etwa 200 bis 300 Euro
  • Transport (z. B. öffentliche Verkehrsmittel): etwa 50 bis 100 Euro
  • Studienmaterialien und -gebühren: etwa 50 bis 100 Euro
  • Freizeitaktivitäten und sonstige Ausgaben: etwa 100 bis 200 Euro

Insgesamt könnten die monatlichen Lebenshaltungskosten für einen Studenten in den Niederlanden daher zwischen 700 und 1500 Euro liegen, je nach persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen.

Wie finde ich eine Unterkunft während meines Studiums in den Niederlanden?

Die Suche nach einer Unterkunft kann über Online-Plattformen für Wohnungssuche, Wohnungsvermittlungsagenturen oder durch direkte Kontaktaufnahme mit den Hochschulen erfolgen, die häufig Wohnheime oder Wohnungsvermittlungsdienste anbieten.

  1. Wohnungsbörsen und Plattformen:

  2. Studentenwohnheime und -unterkünfte:

  3. Facebook-Gruppen:

    • Viele Städte haben Facebook-Gruppen für Wohnungssuche und Untermiete. Suche einfach nach dem Namen deiner Stadt gefolgt von „Wohnungsmarkt“ oder „Housing“ und trete den entsprechenden Gruppen bei.
  4. Hochschulwebsite und International Office:

    • Oft bieten Hochschulen Unterkunftsmöglichkeiten für internationale Studierende an. Überprüfe die Website deiner Hochschule oder kontaktiere das International Office für weitere Informationen.
  5. Wohnungsbörsen der Stadtverwaltung:

    • Einige Städte haben auch eigene Wohnungsbörsen oder Unterkunftsvermittlungsdienste, die von der Stadtverwaltung betrieben werden. Diese können auf den Websites der jeweiligen Stadtverwaltungen gefunden werden.

Diese Ressourcen sollten dir dabei helfen, eine passende Unterkunft für dein Studium in den Niederlanden zu finden.

Was muss ich tun, um ein Studentenvisum für die Niederlande zu erhalten?

Als deutscher Staatsangehöriger benötigst du in der Regel kein spezielles Visum, um in die Niederlande zu reisen oder dort zu studieren. Deutschland und die Niederlande sind beide Mitglieder des Schengen-Raums, was bedeutet, dass deutsche Staatsangehörige sich frei in den Niederlanden bewegen und dort für Studienzwecke bleiben können, solange die Dauer des Aufenthalts drei Monate nicht überschreitet.

Wenn du jedoch vorhast, länger als drei Monate in den Niederlanden zu studieren, musst du dich innerhalb von fünf Tagen nach deiner Ankunft bei der Gemeinde registrieren (Anmeldung bei der Gemeinde, „registratie bij de gemeente“). Du benötigst dann ein Aufenthaltsrecht für die Dauer deines Studiums.

Für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden zum Studieren benötigst du normalerweise:

  1. Anmeldung bei der Gemeinde (Gemeentelijke Basisadministratie Persoonsgegevens – GBA): Dies muss innerhalb von fünf Tagen nach deiner Ankunft in den Niederlanden erfolgen. Du musst persönlich zur örtlichen Gemeindeverwaltung gehen und dich anmelden.

  2. Finanzielle Mittel: Du musst nachweisen können, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt während deines Aufenthalts in den Niederlanden zu bestreiten. Dies kann durch ein Stipendium, einen Studienkredit, einen Nachweis von elterlicher Unterstützung oder eigene Ersparnisse erfolgen.

  3. Krankenversicherung: Du musst eine Krankenversicherung haben, die in den Niederlanden gültig ist. Dies kann entweder eine private Krankenversicherung oder eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sein, sofern du über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland versichert bist.

  4. Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule: Du musst immatrikuliert sein oder eine Zulassung für ein Studium an einer anerkannten Hochschule in den Niederlanden haben.

Bitte beachte, dass sich die Anforderungen und Verfahren je nach persönlicher Situation und den aktuellen Einwanderungsgesetzen ändern können. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat in Deutschland oder bei den zuständigen Behörden in den Niederlanden über die genauen Anforderungen und Verfahren zu informieren.

Wie hoch sind die Studiengebühren für internationale Studierende in den Niederlanden?

Die Studiengebühren für internationale Studierende in den Niederlanden sind in der Regel höher als für EU-Bürger. Die genauen Gebühren variieren je nach Hochschule und Studiengang.

Die Studiengebühren für internationale Studierende in den Niederlanden können mit finanzieller Unterstützung durch den Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) variieren. DUO bietet unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für Studierende, einschließlich eines möglichen Zuschusses zu den Studiengebühren. Hier sind einige ungefähre Preisspannen für internationale Studierende mit DUO-Unterstützung:

  • Für Bachelor-Studiengänge: Die Studiengebühren können nach Abzug der DUO-Unterstützung zwischen etwa 2.000 und 9.000 Euro pro Jahr liegen.

  • Für Master-Studiengänge: Die Studiengebühren können nach Abzug der DUO-Unterstützung zwischen etwa 4.000 und 15.000 Euro pro Jahr liegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Beträge der DUO-Unterstützung von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich des Einkommens der Eltern und des Studienfortschritts. Studierende sollten sich daher direkt an DUO wenden, um Informationen über ihre individuelle finanzielle Unterstützung zu erhalten.