Studieren in den Niederlanden
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Häufig gestellte Fragen zum Studium in den Niederlanden
Antwort: Die Bewerbung erfolgt in der Regel über Studielink, das zentrale Anmeldeportal der niederländischen Hochschulen. Je nach Studiengang können zusätzliche Unterlagen, ein Auswahlverfahren oder ein Numerus-Fixus-Verfahren erforderlich sein. Informiere dich deshalb frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen deiner Wunschhochschule.
Antwort: Für Studiengänge mit Numerus Fixus endet die Bewerbungsfrist in der Regel am 15. Januar des Jahres, in dem das Studium beginnt. Für andere Studiengänge gelten häufig spätere Fristen, die je nach Hochschule und Studiengang unterschiedlich sein können. Prüfe deshalb immer zusätzlich die Angaben deiner Wunschhochschule und bewirb dich möglichst frühzeitig über Studielink
Antwort: Das hängt von der Unterrichtssprache des Studiengangs ab. Für englischsprachige Studiengänge verlangen Hochschulen häufig einen anerkannten Englischnachweis, zum Beispiel IELTS, TOEFL oder Cambridge English. Für niederländischsprachige Studiengänge ist in der Regel ein ausreichender Niederländischnachweis erforderlich, häufig über das Staatsexamen NT2 oder eine von der Hochschule akzeptierte Prüfung. Die genauen Anforderungen legt jede Hochschule selbst fest.
Antwort: Für viele Studierende aus Deutschland und anderen EU-/EWR-Ländern gilt an staatlich finanzierten Hochschulen die gesetzliche Studiengebühr. Im Studienjahr 2026/2027 beträgt sie in der Regel 2.694 Euro pro Jahr. Für ein Zweitstudium, private Hochschulen oder Studierende, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können deutlich höhere institutionelle Gebühren gelten. Zusätzlich solltest du Kosten für Wohnen, Krankenversicherung, Lernmaterialien und den täglichen Lebensunterhalt einplanen. Prüfe die genaue Gebühr immer direkt bei der jeweiligen Hochschule und dem gewünschten Studiengang.
Antwort: Ja, ein vollständiges Studium in den Niederlanden kann grundsätzlich durch Auslands-BAföG gefördert werden. Ob und in welcher Höhe du Unterstützung erhältst, hängt unter anderem vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen deiner Eltern ab. Für Auslands-BAföG sind besondere Ämter zuständig; für die Niederlande stellst du den Antrag daher nicht beim gewöhnlichen BAföG-Amt deines deutschen Wohnortes. Reiche den Antrag möglichst frühzeitig vor Studienbeginn ein.
Antwort: Ein Numerus-Fixus-Studiengang verfügt nur über eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. Deshalb reicht eine normale Bewerbung nicht aus: Häufig gibt es zusätzlich ein Auswahlverfahren, zum Beispiel Tests, Motivationsaufgaben, Interviews oder die Bewertung schulischer Leistungen. Die Bewerbung muss in der Regel besonders früh erfolgen. Informiere dich deshalb rechtzeitig über die Anforderungen und das Auswahlverfahren deiner Wunschhochschule.
Antwort: Mit einem deutschen Abitur kannst du dich grundsätzlich bei niederländischen Hochschulen bewerben. Ob dein Abschluss für den gewünschten Studiengang ausreicht, entscheidet jedoch die jeweilige Hochschule. Zusätzlich können bestimmte Schulfächer, Sprachkenntnisse, Aufnahmeprüfungen oder andere Zulassungsvoraussetzungen verlangt werden.
Antwort: Eine Universiteit bietet überwiegend wissenschaftlich und forschungsorientierte Studiengänge an. Eine Hogeschool, auch University of Applied Sciences genannt, ist stärker praxis- und berufsorientiert. Welche Hochschulform besser passt, hängt daher von deinen persönlichen Lernzielen und Berufsplänen ab.
Antwort: Beginne möglichst früh mit der Wohnungssuche, da in vielen niederländischen Städten ein erheblicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht. Frage zuerst bei deiner Hochschule nach Wohnangeboten und prüfe Mietverträge sorgfältig. Überweise keine hohen Beträge, bevor du das Zimmer gesehen oder eine verlässliche Online-Besichtigung durchgeführt hast.
Antwort: Wenn du ausschließlich studierst, kannst du als deutsche beziehungsweise europäische Studentin oder europäischer Student häufig über deine bisherige Krankenversicherung und die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert bleiben. Sobald du in den Niederlanden einen bezahlten Nebenjob aufnimmst, kann eine niederländische Basisversicherung verpflichtend werden. Kläre deinen persönlichen Versicherungsstatus vor Studienbeginn mit deiner Krankenkasse oder der niederländischen SVB.
Antwort: Studierende aus Deutschland und anderen EU-/EWR-Staaten dürfen in den Niederlanden grundsätzlich ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Für einen Nebenjob benötigst du unter anderem eine niederländische Sozialversicherungsnummer, die sogenannte BSN. Beachte außerdem, dass mit einem bezahlten Job normalerweise eine niederländische Krankenversicherung erforderlich wird.
Antwort: Nein. Deutsche Staatsangehörige benötigen als EU-Bürger für ein Studium, einen Aufenthalt oder eine Beschäftigung in den Niederlanden grundsätzlich kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Bei einem längeren Aufenthalt musst du dich jedoch gegebenenfalls bei der niederländischen Gemeinde anmelden.