Studienfinanzierung und Stipendien in den Niederlanden 2027
Ein Studium in den Niederlanden muss nicht allein aus eigenen Ersparnissen finanziert werden. Deutsche Studierende können abhängig von ihrer persönlichen Situation Auslands-BAföG, die niederländische Studienfinanzierung von DUO, Studienkredite oder bestimmte Stipendien nutzen. Allerdings gelten für jede Finanzierung andere Voraussetzungen und nicht jede Unterstützung ist automatisch ein Geschenk.
Die gesetzliche Studiengebühr für EU-/EWR-Studierende beträgt im Studienjahr 2026/2027 2.694 Euro. Der Betrag für 2027/2028 ist derzeit noch nicht offiziell veröffentlicht. Zusätzlich müssen Studierende monatliche Ausgaben für Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung, Lernmittel, Transport und Freizeit einplanen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
welche Finanzierungsmöglichkeiten deutsche Studierende haben,
wann EU-Studierende Anspruch auf niederländische Studienfinanzierung besitzen,
welche Bestandteile von DUO zurückgezahlt werden müssen,
wie Auslands-BAföG für ein vollständiges Studium funktioniert,
welche Stipendien tatsächlich für deutsche Bewerber infrage kommen,
und wie Sie Ihre Studienkosten realistisch planen.
Wichtig: Beträge und Voraussetzungen werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie vor jedem Antrag zusätzlich die aktuellen Angaben der zuständigen Behörde.
Was kostet ein Studium in den Niederlanden?
Neben den Studiengebühren entstehen monatliche Kosten für Wohnen, Lebensmittel, Versicherungen, Lernmaterialien, Transport und Freizeit. Die tatsächlichen Ausgaben hängen stark vom Studienort und vom persönlichen Lebensstil ab.
Studiengebühren
Für die erste staatlich finanzierte Bachelor- oder Masterausbildung zahlen berechtigte EU-/EWR-Studierende im Studienjahr 2026/2027 die gesetzliche Studiengebühr von 2.694 Euro pro Jahr.
Wer bereits einen vergleichbaren niederländischen Hochschulabschluss besitzt, eine private Ausbildung besucht oder nicht die Voraussetzungen für die gesetzliche Studiengebühr erfüllt, kann stattdessen die deutlich höhere institutionelle Studiengebühr zahlen müssen.
Monatliche Lebenshaltungskosten
Internationale Studierende geben in den Niederlanden durchschnittlich ungefähr 1.000 bis 1.500 Euro pro Monat aus. Besonders die Mietkosten unterscheiden sich stark nach Stadt und Wohnform.
Als Orientierung sollten Sie folgende Ausgaben einplanen:
Miete und Nebenkosten: ungefähr 450 bis 1.000 Euro,
Lebensmittel: ungefähr 200 bis 300 Euro,
Lernmittel und Bücher: ungefähr 40 bis 80 Euro,
Transport und Telefon: ungefähr 50 bis 120 Euro,
Freizeit und sonstige Ausgaben: ungefähr 100 bis 250 Euro,
gegebenenfalls Kosten für eine niederländische Krankenversicherung.
In Amsterdam, Utrecht und anderen stark nachgefragten Städten liegen die Mietkosten häufig höher als in kleineren Hochschulstädten. Beginnen Sie deshalb möglichst früh mit der Wohnungssuche.
Persönliche Studienkosten berechnen
Mit unserem kostenlosen Studienkosten-Rechner können Sie Miete, Lebensmittel, Studiengebühren, Lernmittel und persönliche Ausgaben individuell eingeben. Der Rechner zeigt Ihnen sofort die monatlichen Kosten, die Kosten für zwölf Monate und den voraussichtlichen Gesamtbetrag für das erste Studienjahr.
Niederländische Studienfinanzierung für deutsche Studierende
Deutsche Studierende haben als EU-Bürger nicht automatisch Anspruch auf die niederländische Studienfinanzierung. Sie können jedoch förderberechtigt sein, wenn sie die allgemeinen Studienbedingungen und mindestens eine der Aufenthalts- oder Arbeitsbedingungen von DUO erfüllen.
Die niederländische Studienfinanzierung kann aus mehreren Bestandteilen bestehen:
Basisbeurs – Grundförderung,
aanvullende beurs – einkommensabhängige Zusatzförderung,
studentenreisproduct – Vergünstigung für den öffentlichen Nahverkehr,
reguläres verzinstes Darlehen,
collegegeldkrediet – Darlehen für die Studiengebühren.
Studierende entscheiden selbst, welche Bestandteile sie beantragen möchten.
Voraussetzungen für EU-Studierende
Grundsätzlich müssen Sie:
an einer anerkannten Vollzeit- oder dualen Hochschulausbildung eingeschrieben sein,
beim Beginn der Studienfinanzierung jünger als 30 Jahre sein,
und die Voraussetzungen bezüglich Staatsangehörigkeit, Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit erfüllen.
Als deutscher beziehungsweise anderer EU-/EWR-Studierender erfüllen Sie die Aufenthalts- oder Arbeitsvoraussetzung normalerweise, wenn mindestens eine der folgenden Situationen zutrifft:
Sie leben seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren rechtmäßig in den Niederlanden.
Sie arbeiten in den Niederlanden mindestens 32 Stunden pro Monat.
Ihr monatliches Einkommen erreicht mindestens 50 Prozent der niederländischen Sozialhilfenorm.
Ihr Ehepartner, eingetragener Partner oder ein Elternteil erfüllt als EU-/EWR-Bürger die Voraussetzungen als Wanderarbeitnehmer.
Für 2026 beträgt die Einkommensgrenze von 50 Prozent der Sozialhilfenorm 700,75 Euro pro Monat. Für Personen unter 21 Jahren liegt diese Grenze bei 173 Euro pro Monat. Diese Beträge können 2027 geändert werden.
Was gilt bei weniger als 32 Arbeitsstunden?
Wer zwischen 24 und 32 Stunden pro Monat arbeitet und dies mindestens sechs Monate lang tut, kann von DUO individuell beurteilt werden. Bei durchschnittlich weniger als 24 Arbeitsstunden besteht normalerweise kein Anspruch, außer die Person kann auf andere Weise nachweisen, tatsächlich als Wanderarbeitnehmer zu gelten.
Die alte 56-Stunden-Regel gilt nicht mehr
In älteren Ratgebern wird häufig noch behauptet, dass EU-Studierende mindestens 56 Stunden pro Monat arbeiten müssen. Diese Information ist veraltet. Maßgeblich sind die aktuellen Arbeitszeit- und Einkommensbedingungen von DUO.
Wichtig: Wer bereits eine staatliche Studienfinanzierung aus einem anderen Land erhält, sollte vor der Antragstellung klären, ob diese mit der niederländischen Förderung kombiniert werden darf. Finanzierungen können sich gegenseitig ausschließen oder aufeinander angerechnet werden.
Wie hoch ist die niederländische Studienfinanzierung?
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Bestandteile beantragt werden und ob Studierende bei ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Für Studierende an einer Universität oder Hogeschool gelten von September bis Dezember 2026 folgende monatliche Höchstbeträge:
Basisbeurs bei den Eltern wohnend: 130,21 Euro,
Basisbeurs auswärts wohnend: 324,52 Euro,
aanvullende beurs: maximal 491,08 Euro,
reguläres verzinstes Darlehen: maximal 315,17 Euro,
collegegeldkrediet: maximal 224,50 Euro.
Der maximale Gesamtbetrag liegt damit bei 1.160,96 Euro für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, und bei 1.355,27 Euro für auswärts wohnende Studierende.
Achtung: Diese Gesamtbeträge enthalten auch Darlehen, die mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Sie sind deshalb nicht mit einem monatlichen Stipendium gleichzusetzen. Die Beträge für 2027 werden von DUO gesondert veröffentlicht.
Die Höhe der aanvullende beurs hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern ab. DUO empfiehlt, diese Zusatzförderung immer mit zu beantragen, da der Anspruch jedes Jahr neu berechnet wird.
Ist die niederländische Basisbeurs ein Geschenk?
Die Basisbeurs, die aanvullende beurs und das Studentenreisprodukt werden bei Hochschulstudierenden zunächst als sogenannte „prestatiebeurs“ gewährt.
Diese Förderung wird in ein Geschenk umgewandelt, wenn der Studierende innerhalb von zehn Jahren einen anerkannten Hochschulabschluss erwirbt. Wird innerhalb dieser Frist kein Abschluss erreicht, müssen die erhaltenen Beträge grundsätzlich einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt werden.
Folgende Bestandteile müssen immer zurückgezahlt werden:
das reguläre verzinste Darlehen,
das collegegeldkrediet für die Studiengebühren,
zusätzlich aufgenommene Darlehensbeträge.
Beantragen Sie deshalb nicht automatisch den maximal möglichen Betrag. Prüfen Sie vorher, welchen Teil Sie tatsächlich für Ihren Lebensunterhalt benötigen.
Collegegeldkrediet für die Studiengebühren
Das collegegeldkrediet ist ein zusätzliches Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren. Wer die gesetzliche Studiengebühr bezahlt, kann monatlich grundsätzlich ein Zwölftel dieser Gebühr ausleihen.
Bei einer gesetzlichen Studiengebühr von 2.694 Euro im Studienjahr 2026/2027 entspricht dies 224,50 Euro pro Monat.
Studierende mit einer höheren institutionellen Studiengebühr können unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Betrag beantragen. Das collegegeldkrediet darf jedoch nicht höher sein als die tatsächlich geschuldete Studiengebühr und muss später mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Studentenreisprodukt: kostenlos oder vergünstigt reisen
Das Studentenreisprodukt ist Teil der niederländischen Studienfinanzierung. Berechtigte Studierende wählen zwischen einem Wochen- und einem Wochenendabonnement.
Abhängig vom gewählten Abonnement können sie zu bestimmten Zeiten kostenlos oder mit Ermäßigung mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen.
Auch das Studentenreisprodukt ist bei Hochschulstudierenden eine leistungsabhängige Förderung. Es wird nur dann endgültig zum Geschenk, wenn innerhalb der Diplomfrist von zehn Jahren ein anerkannter Abschluss erreicht wird.
Wer keinen Anspruch auf DUO-Studienfinanzierung hat, erhält normalerweise auch kein niederländisches Studentenreisprodukt.
Auslands-BAföG für ein Studium in den Niederlanden
Deutsche Studierende können für ein vollständiges Bachelor- oder Masterstudium in den Niederlanden Auslands-BAföG beantragen. Innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz kann grundsätzlich auch ein vollständiges Studium gefördert werden.
Ein Antrag kann sich selbst dann lohnen, wenn in Deutschland kein Anspruch auf Inlands-BAföG bestehen würde. Durch zusätzliche auslandsbedingte Kosten kann sich eine andere Berechnung ergeben.
Abhängig von der persönlichen Situation kann Auslands-BAföG folgende Leistungen umfassen:
den regulären monatlichen Grundbedarf,
einen Wohnkostenzuschlag,
einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung,
eine Reisekostenpauschale von 250 Euro für die Hinreise und 250 Euro für die Rückreise innerhalb Europas,
nachweisbar notwendige Studiengebühren von bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr.
Der Zuschuss zu den Studiengebühren wird grundsätzlich als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ob und in welcher Höhe die weiteren Leistungen bewilligt werden, hängt unter anderem vom Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie vom Einkommen der Eltern oder des Partners ab.
Zuständiges Auslands-BAföG-Amt für die Niederlande
Für ein Studium in den Niederlanden ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Studienland und nicht nach dem deutschen Wohnort.
Der Antrag sollte möglichst etwa sechs Monate vor Studienbeginn gestellt werden. Fehlende Zulassungs- oder Immatrikulationsunterlagen können häufig nachgereicht werden. Warten Sie deshalb nicht, bis sämtliche Unterlagen der niederländischen Hochschule vorliegen.
Können Auslands-BAföG und DUO kombiniert werden?
Gehen Sie nicht davon aus, dass beide Förderungen vollständig parallel bezogen werden können. DUO weist darauf hin, dass Hochschulstudierende nicht gleichzeitig eine staatliche Studienfinanzierung einer ausländischen Behörde erhalten dürfen.
Auch beim deutschen Auslands-BAföG können ausländische Förderungen oder Einkünfte bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Klären Sie deshalb vor der Antragstellung schriftlich mit DUO und dem zuständigen BAföG-Amt:
welche Förderung in Ihrer Situation möglich ist,
ob eine Kombination zulässig ist,
welche Beträge angerechnet werden,
und welche Änderungen während des Studiums gemeldet werden müssen.
Verschweigen Sie niemals eine bereits beantragte oder erhaltene Förderung. Eine nachträgliche Prüfung kann zu hohen Rückforderungen führen.
Stipendien für deutsche Studierende in den Niederlanden
Viele niederländische Stipendien richten sich hauptsächlich an Studierende von außerhalb der Europäischen Union. Deutsche Bewerber sollten deshalb immer genau prüfen, für welche Zielgruppe ein Programm bestimmt ist.
NL Scholarship
Das frühere Holland Scholarship heißt inzwischen NL Scholarship. Es richtet sich ausschließlich an internationale Studierende von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Deutsche und andere EU-/EWR-Studierende erfüllen die Staatsangehörigkeitsvoraussetzung deshalb normalerweise nicht.
Erasmus+
Erasmus+ kann infrage kommen, wenn ein Studienaufenthalt oder Praktikum in den Niederlanden über eine deutsche beziehungsweise andere europäische Heimathochschule organisiert wird.
Wer sich direkt für ein vollständiges Studium an einer niederländischen Hochschule einschreibt, erhält nicht automatisch Erasmus+-Förderung. Die genauen Bedingungen legt die jeweilige Heimathochschule fest.
DAAD und deutsche Förderwerke
In der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes können Förderprogramme nach Studienland, Fachrichtung und Studienphase gesucht werden.
Auch deutsche Stiftungen und Begabtenförderungswerke können ein Studium im europäischen Ausland unterstützen. Die Auswahl richtet sich häufig nach Studienleistungen, gesellschaftlichem Engagement, persönlichen Voraussetzungen oder der finanziellen Situation.
Hochschulinterne Stipendien
Einige niederländische Universitäten und Hogescholen bieten eigene Stipendien an. Viele dieser Programme richten sich jedoch ebenfalls an Nicht-EU-Studierende oder an bestimmte Masterprogramme.
Prüfen Sie deshalb immer:
die zugelassene Staatsangehörigkeit,
den Studiengang und das Studienniveau,
die Bewerbungsfrist,
die geforderten Studienleistungen,
und ob eine separate Stipendienbewerbung erforderlich ist.
Studium mit einem Nebenjob finanzieren
Deutsche Studierende dürfen als EU-Bürger grundsätzlich ohne Arbeitserlaubnis in den Niederlanden arbeiten.
Ein Nebenjob kann helfen, einen Teil der Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Außerdem kann eine ausreichende Erwerbstätigkeit dazu führen, dass ein EU-Studierender die Voraussetzungen für die DUO-Studienfinanzierung erfüllt.
Beachten Sie jedoch:
Arbeitsstunden und Einkommen müssen gegenüber DUO nachgewiesen werden.
DUO kann Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge kontrollieren.
Bei weniger als 32 Stunden pro Monat erfolgt möglicherweise eine individuelle Prüfung.
Änderungen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses müssen rechtzeitig gemeldet werden.
Mit Aufnahme einer Beschäftigung kann eine niederländische Basiskrankenversicherung verpflichtend werden.
Wer eine niederländische Krankenversicherung abschließen muss und nur ein begrenztes Einkommen hat, kann möglicherweise die einkommensabhängige zorgtoeslag beantragen.
Studienfinanzierung richtig planen: Schritt für Schritt
1. Gesamtkosten berechnen
Ermitteln Sie zunächst Studiengebühren, Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Lernmittel und persönliche Ausgaben. Planen Sie zusätzlich eine finanzielle Reserve für Kaution, Umzug und unerwartete Kosten ein.
2. Auslands-BAföG prüfen
Informieren Sie sich frühzeitig bei der Bezirksregierung Köln. Reichen Sie den Antrag möglichst sechs Monate vor Beginn des Studiums ein, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
3. Anspruch auf DUO kontrollieren
Prüfen Sie, ob Sie die Aufenthalts-, Arbeits-, Einkommens- und Studienvoraussetzungen erfüllen. Verlassen Sie sich nicht auf die alte 56-Stunden-Regel.
4. Geschenk und Darlehen unterscheiden
Notieren Sie bei jedem Bestandteil, ob er nach einem erfolgreichen Abschluss zum Geschenk wird oder unabhängig vom Studienerfolg zurückgezahlt werden muss.
5. Stipendien gezielt auswählen
Bewerben Sie sich nur auf Programme, deren Staatsangehörigkeits-, Studiengangs- und Leistungsanforderungen Sie tatsächlich erfüllen.
6. Anträge und Nachweise aufbewahren
Speichern Sie Bewilligungsbescheide, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Schriftverkehr. Melden Sie Veränderungen bei Einkommen, Arbeitsstunden, Wohnsituation oder Studium rechtzeitig.
Häufige Fehler bei der Studienfinanzierung
Mit veralteten Studiengebühren rechnen
Die gesetzliche Studiengebühr ändert sich regelmäßig. Für 2026/2027 beträgt sie 2.694 Euro. Für spätere Studienjahre muss der neue Betrag geprüft werden.
Die maximale DUO-Auszahlung als Geschenk betrachten
Der veröffentlichte Gesamtbetrag enthält mehrere Darlehen. Nur die Basisbeurs, aanvullende beurs und das Studentenreisprodukt können bei rechtzeitigem Studienabschluss zum Geschenk werden.
Von der alten 56-Stunden-Regel ausgehen
Diese Regel ist veraltet. Aktuell arbeitet DUO grundsätzlich mit einer Grenze von 32 Stunden pro Monat oder einer entsprechenden Einkommensgrenze.
NL Scholarship für deutsche Studierende einplanen
Das NL Scholarship richtet sich an Studierende von außerhalb des EWR. Deutsche Bewerber sind normalerweise nicht berechtigt.
Auslands-BAföG zu spät beantragen
Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Wer erst kurz vor Studienbeginn einen Antrag stellt, muss möglicherweise längere Zeit ohne Auszahlung überbrücken.
Wohn- und Startkosten unterschätzen
Kaution, Einrichtung, Fahrrad, Umzug und erste Versicherungsbeiträge können das Budget im ersten Studienmonat deutlich erhöhen.
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Häufig gestellte Fragen zur Studienfinanzierung
Können deutsche Studierende niederländische Studienfinanzierung bekommen?
Ja, wenn sie die allgemeinen Studienvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise seit mindestens fünf Jahren in den Niederlanden leben oder die aktuellen Arbeits- beziehungsweise Einkommensbedingungen für EU-Wanderarbeitnehmer erfüllen.
Wie hoch sind die Studiengebühren 2026/2027?
Die gesetzliche Studiengebühr für berechtigte EU-/EWR-Studierende beträgt 2.694 Euro.
Ist die Basisbeurs geschenktes Geld?
Bei Hochschulstudierenden ist sie zunächst eine leistungsabhängige Förderung. Sie wird zum Geschenk, wenn innerhalb von zehn Jahren ein anerkannter Abschluss erreicht wird.
Muss das collegegeldkrediet zurückgezahlt werden?
Ja. Das collegegeldkrediet ist ein verzinstes Darlehen und muss unabhängig vom Studienerfolg zurückgezahlt werden.
Können deutsche Studierende das NL Scholarship erhalten?
Normalerweise nicht. Das NL Scholarship richtet sich ausschließlich an Studierende von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Kann ein vollständiges Studium in den Niederlanden mit BAföG finanziert werden?
Grundsätzlich ja. Innerhalb der EU und der Schweiz kann Auslands-BAföG auch für ein vollständiges Studium gewährt werden, sofern alle persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welches BAföG-Amt ist für die Niederlande zuständig?
Für die Niederlande ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Der deutsche Wohnort des Antragstellers ist dabei nicht entscheidend.
- DUO-bedragen 2026
- DUO: gift of terugbetalen
- EU-voorwaarden voor DUO
- Duitse wet: maximaal €5.600 collegegeld
- NL Scholarship alleen voor niet-EER-studenten
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